Dienstreisen
Dienstreisen
Up one level- Allgemeine Informationen
- Beantragung einer Dienstreise
- Beschaffung von Fahrkarten und Tickets
- Abrechnung einer Dienstreise
- Tagegelder Inland
- Tagegelder Ausland
- Übernachtung Inland
- Übernachtung Ausland
- Flugreisen und Teilnahme an Bonusprogrammen
- PKW-Benutzung
- Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
- Dienstreisen in Krisengebiete
1. Allgemeine Informationen
Die Planung, Genehmigung und Finanzierung von Dienstreisen erfolgt an der
Humboldt-Universität grundsätzlich dezentral. Bei Dienstreisen aus
Drittmitteln sind neben den relevanten Erstattungsgrundlagen auch die
Festlegungen der jeweiligen Drittmittelgeber zu beachten. Bei Fragen wenden
Sie sich bitte an die zuständige Stelle (z. B. Forschungsabteilung,
Abteilung Internationales, Haushaltsabteilung).
Für die Buchung und Beschaffung
von Fahrkarten/Tickets sowie die Abrechnung der Reisekosten ist in der
Abt. für Personal und Personalentwicklung die Reisestelle zuständig. Auch
Fragen zu Umzugskosten, Trennungsgeld und Vorstellungsreisen
beantworten wir Ihnen gern.
Für Reisen Dritter (z. B. Mitglieder von
Berufungskommissionen) gelten im Übrigen die gleichen Regelungen wie für
Dienstreisende der HU.
Wir empfehlen den dezentral Verantwortlichen dringend, die Reisenden
bereits vorher (z. B. in der Einladung) auf die gesetzlichen
Erstattungsregelungen (gemäß Bundesreisekostengesetz, mit der
Einschränkung Bahnfahrt 2. Klasse) sowie auf das Antrags- bzw.
Abrechnungsverfahren hinzuweisen.
2.Beantragung einer Dienstreise
Die Beantragung einer Dienstreise (auch ohne Kostenerstattung) erfolgt
mittels Vordruck Antrag auf Genehmigung einer
Dienstreise/Zusage einer Kostenerstattung. Bitte beachten Sie, dass der
Antrag rechtzeitig gestellt wird, vollständig ausgefüllt und von den
zuständigen Stellen (i. d. R. von der/dem Vorgesetzten,
Mittelverantwortlichen, genehmigenden Stelle) unterschrieben ist.
Der genehmigte Antrag verbleibt im Original bei Ihnen. Im Fall einer
Kostenerstattung reichen Sie diesen zusammen mit der Dienstreiseabrechnung
und den Belegen in der Reisestelle ein. Nur bei notwendiger Abschlagszahlung
ist der genehmigte Antrag vorab an die Reisestelle zu übersenden.
Bei der Planung Ihrer Dienstreisen können Sie die untenstehenden Links unterstützen. Eine Gewähr für die Inhalte dieser Seiten kann durch uns nicht übernommen werden.
Wichtiger Hinweis zu Nebenkosten:
Gemäß § 10 Abs. 2 BRKG sind u. a. folgende Nebenkosten nicht erstattungsfähig:
- Auslagen für eine Reiseunfall- oder zusätzliche (Ausland-)Krankenversicherung
- Reiserücktrittsversicherung, Flugunfallversicherung
- Auslagen für Kreditkarten (Jahresgebühr)
- Bankspesen (Ausnahme: Kreditkartengebühren sind mit Nachweis erstattungsfähig)
- Kursverluste, Trinkgelder, Gastgeschenke
- Reiseausstattung (z. B. Koffer, Taschen)
- Unterkunftsverzeichnisse, Stadtpläne, Landkarten
- Arzneimittelkosten
- Ersatzbeschaffung, Reparatur oder Reinigung mitgeführter Kleidungs- und Reiseausstattungsstücke
3.Beschaffung von Fahrkarten und Tickets
Die Buchung und Beschaffung von Fahrkarten/Tickets übernehmen wir für
Sie. Umfassende Informationen finden Sie hier.
↑4. Abrechnung einer Dienstreise
Sind bei einer Dienstreise Reisekosten entstanden, dann füllen Sie bitte
den Vordruck "Reisekostenabrechnung" aus (Durchschreibesatz zum
handschriftlichen Ausfüllen), den Sie in Ihrer zuständigen
Fakultätsverwaltung/Büroleitung oder in der Reisestelle erhalten können.
Elektronisch verfügbar ist die Anlage zur Reisekostenabrechnung (Schilderung
des Reiseverlaufs). Sie finden sie unter Schilderung
des Reiseverlaufs.
Bitte reichen Sie Ihre Abrechnung möglichst innerhalb von vier Wochen in
der Reisestelle ein und fügen Sie im Original den genehmigten
Dienstreiseantrag und die Belege bei. Die Ausschlussfrist für die
Beantragung beträgt 6 Monate.
5.Tagegelder Inland
Die Höhe des Tagegeldes hängt von der Dauer der Dienstreise ab. Die Dauer richtet sich nach der Abreise und Ankunft von/an der Wohnung. Das Tagegeld ist ein pauschaler Ausgleich Ihrer durch die Dienstreise bedingten Mehraufwendungen. Die Höhe des Tagegeldes wird durch das BRKG i.V.m. dem Einkommenssteuergesetz bestimmt.
Derzeit aktuelle Sätze bei einer Abwesenheitsdauer:
- von mindestens 8, aber weniger als 14 Stunden - 6,00 €
- bei mindestens 14, aber weniger als 24 Stunden - 12,00 €
- bei 24 Stunden - 24,00 €
Bei unentgeltlich bereitgestellten Verpflegungsleistungen wird das Tagegeld gekürzt (Frühstück 20 %, Mittag und Abendbrot jeweils 40 %).
↑6.Tagegelder Ausland
Die Erstattungssätze sind für jedes Land unterschiedlich. Die aktuellen Sätze finden Sie unter Tagegelder/Übernachtungsgelder (Ausland) ab 2012.
↑7.Übernachtung Inland
Das Übernachtungsgeld ohne belegmäßigen Nachweis beträgt pauschal 20
€.
Darüber hinaus gehende Kosten können grundsätzlich nur erstattet werden,
wenn sie belegt werden. Übernachtungskosten sind als notwendig anzusehen,
wenn ein Betrag von 60 € nicht überschritten wird.
Höhere Kosten können erstattet werden, wenn sie dienstlich notwendig
waren und deren Unvermeidbarkeit schriftlich nachgewiesen wird
(Begründung).
Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor einer Buchung bei den
Mitarbeiterinnen der Reisestelle.
8.Übernachtung Ausland
Die Erstattungssätze sind für jedes Land unterschiedlich. Hier können Sie
sich über die
aktuellen Sätze informieren.
Höhere Kosten können erstattet werden, wenn sie dienstlich notwendig waren
und deren Unvermeidbarkeit schriftlich nachgewiesen wird.
(Begründung).
Übernachtungskosten, die das Frühstück einschließen, werden um 20 % des
Tagegeldes gekürzt.
9.Flugreisen und Teilnahme an Bonusprogrammen
Flugreisen werden erstattet, wenn die Flugzeugbenutzung aus dienstlichen oder in besonderen Ausnahmefällen aus zwingenden persönlichen Gründen notwendig ist. Die Gründe sind anzugeben. Weiteres können Sie untenstehend nachlesen.
Bonusprogramme von Fluggesellschaften und der Deutschen Bahn AG
In Anwendung eines Rundschreibens des Bundesministerium des Innern (BMI) ist zu beachten, dass es Dienstreisenden untersagt ist, für dienstlich abgeflogene/abgefahrene Meilen/Strecken Bonuspunkte auf einem persönlichen Konto gutschreiben zu lassen bzw. Vergünstigungen in irgendeiner Weise persönlich in Anspruch zu nehmen (s. auch HU-Info Nr. 13/98).
↑10.PKW-Benutzung
”kleine” Wegstreckenentschädigung (Kategorie I)
Fehlt ein besonderes dienstliches Interesse an der Benutzung eines privaten PKW wird eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent/km, max. 130 € je Dienstreise gezahlt. Es besteht keine Sachschadenshaftpflicht des Dienstherrn.
”große” Wegstreckenentschädigung (Kategorie II)
Besteht ein erhebliches dienstliches Interesse an der Benutzung eines
privaten PKW wird eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent/km gezahlt. Das
erhebliche dienstliche Interesse muss schriftlich vor Antritt der
Dienstreise und unter Anlegung eines strengen Maßstabes vom
Dienstvorgesetzten festgestellt werden (Gründe: z.B. schweres (über 25kg)
und/oder sperriges Dienstgepäck, kein regelmäßig verkehrendes
Beförderungsmittel verfügbar, Schwerbehinderung (aG)).
Im Schadensfall besteht gegenüber dem Dienstherrn Anspruch auf
Schadensersatz.
11.Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
Dauert ein Urlaub (z. B. Erholungsurlaub, Gleitzeittage) länger als 5 Arbeitstage,
werden -unabhängig von der Dauer des Dienstgeschäfts- nur die Fahrtauslagen
(z.B . Flug, Bahn) erstattet, die durch das Dienstgeschäft zusätzlich
entstanden sind.
Entstandene Mehraufwendungen sind von den Dienstreisenden schriftlich (z. B.
durch vorherigen Kostenvergleich) nachzuweisen. Selbstbucher müssen den
Nachweis der Dienstreiseabrechnung beilegen. Reisende, die über die
Reisestelle der HU buchen, sind von dem Nachweis befreit. In diesen Fällen
übernimmt unser Vertragsreisebüro (Reiseland GmbH) den Kostenvergleich.
12.Dienstreisen in Krisengebiete
Im Genehmigungsverfahren sollte die befürwortende und genehmigende Stelle gemeinsam und verantwortungsbewusst mit der/dem Dienstreisenden abwägen, ob die Dienstreise zu diesem Zeitpunkt in das Krisengebiet notwendig ist oder ob das Dienstgeschäft nicht auf andere Weise erledigt werden kann. Das Auswärtige Amt informiert über Krisengebiete und gibt dazu spezielle Sicherheitshinweise.
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